Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Roha Development BV. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (Verkaufs-)Transaktionen der Roha Development BV

  1. ALLGEMEIN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Roha Development BV und alle (Verkaufs-)Transaktionen mit Roha Development BV und sind Bestandteil dieser.
unter ausdrücklichem Ausschluss der allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers, sofern zwischen Roha Development BV und dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Bedingungen haben immer Vorrang vor den (allgemeinen) Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, es sei denn, Roha Development BV hat dies zuvor schriftlich bestätigt.

1.2. In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die unten angegebene Bedeutung, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt:

„Geschäftstag“ : ein Tag (außer Samstag, Sonntag und nationale Feiertage), an dem die Banken im Land der Roha Development BV normalerweise für die Abwicklung normaler Bankgeschäfte geöffnet sind;
„Käufer“ : eine Person, die ein Angebot von Roha Development BV für den Verkauf von Produkten angenommen hat oder deren Produktbestellung von Roha Development BV angenommen wurde;
„Bedingungen“ : die in diesem Dokument beschriebenen Verkaufsbedingungen, einschließlich (sofern aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht) etwaiger Sonderbedingungen, die schriftlich zwischen dem Käufer und Roha Development BV vereinbart werden müssen;
„Vereinbarung“ : die Vereinbarung über den Kauf und Verkauf von Produkten;
„Produkte“ : die von Roha Development BV gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu liefernden Produkte (einschließlich Teillieferungen oder Produktteile);
„Mindestbestellmenge“ : die Mindestanzahl an Produkten pro Bestellung, die jederzeit von Roha Development BV festgelegt werden kann;
„Auftrag“ : ein vom Käufer angenommenes Angebot von Roha Development BV, das einen Auftrag an Roha Development BV enthält, die Produkte an den Käufer zu liefern oder die Produkte am Standort von Roha Development BV oder an einem später zu vereinbarenden Standort vorzubereiten . Ort, an dem der Käufer die Produkte abholt;

1.3. Das Wiener Kaufrecht wird ausgeschlossen, so dass sich der Käufer hierauf nicht berufen kann. Für Vereinbarungen zwischen Roha Development BV und dem Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht und das Recht des niederländischen Käufers.

  1. GRUNDSÄTZE ZU VERKAUFEN

2.1. Roha Development BV verkauft die Produkte, so wie der Käufer sie kauft, gemäß den vorliegenden Bedingungen, die für den Vertrag gelten, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, auf deren Grundlage der Käufer das Angebot angenommen hat (oder zu haben glaubt). oder eine Bestellung aufgegeben hat (oder glaubt, dies getan zu haben).

2.2. Von diesen Bedingungen kann nur dann rechtlich abgewichen werden, wenn dies schriftlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern von erfolgt
Käufer und Roha Development BV haben zugestimmt.

2.3. Die Mitarbeiter und Vertreter von Roha Development BV sind nicht berechtigt, Verpflichtungen bezüglich der Produkte einzugehen, außer schriftlich.
Bestätigung von Roha Development BV. Durch den Vertragsabschluss erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf unbestätigte Verpflichtungen gestützt hat und verzichtet auf jegliche Ansprüche im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen.

2.4. Für den Fall, dass der Käufer den Ratschlägen oder Empfehlungen von Roha Development BV oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern folgt oder auf deren Grundlage
Der Käufer tut dies ausschließlich auf eigenes Risiko, wenn solche Ratschläge oder Empfehlungen nicht schriftlich von Roha Development BV bestätigt wurden. 2.5. Tippfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, der Annahme eines Angebots,
Rechnungen oder andere von Roha Development BV bereitgestellte Dokumente oder Daten können korrigiert werden, ohne dass Roha Development BV diesbezüglich haftbar ist.

2.6. Ausrüstung, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Bilder usw. sowie etwaige Anlagen und Dokumente sind Bestandteil der Angebote von Roha Development BV. Die betreffenden Gegenstände sowie die in diesem Zusammenhang von Roha Development BV hergestellten Werkzeuge bleiben Eigentum von Roha Development BV, müssen auf deren Verlangen an Roha Development BV zurückgegeben werden und dürfen ohne diese Genehmigung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Roha Development BV zur Verfügung gestellt werden. Roha Development BV behält sich diesbezüglich alle eventuell bestehenden geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte vor.

  1. BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN

3.1. Der Käufer ist gegenüber Roha Development BV dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Inhalt der vom Käufer aufgegebenen Bestellung (einschließlich aller
(die geltenden Spezifikationen) korrekt sind und dass Roha Development BV rechtzeitig alle notwendigen Informationen über die Produkte erhält, damit Roha Development BV den Vertrag gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen ausführen kann.

3.2. Für den Fall, dass keine vorherige schriftliche Annahme einer Bestellung durch Roha Development BV erfolgt, beispielsweise aufgrund des Verkaufs
Erfolgt die Bestellung direkt am Standort von Roha Development BV, ist die Bestellung zu dem Zeitpunkt gültig, an dem Roha Development BV die bestellten Produkte (ganz oder teilweise) geliefert hat oder Roha Development BV die Rechnung für die betreffenden Produkte an den Käufer gesendet hat Anfrage.

3.3. Die Menge, Qualität und Beschreibung der Produkte sind dann im Angebot von Roha Development BV (sofern vom Käufer akzeptiert) angegeben
in der Bestellung des Käufers (wenn diese von Roha Development BV angenommen wurde).

3.4. Roha Development BV behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Produkte vorzunehmen, wenn dies zur Erfüllung der Anforderungen erforderlich ist.
zur Einhaltung geltender Sicherheitsvorschriften oder anderer Vorschriften, die auf Gesetzen oder Vorschriften basieren, oder wenn – wenn die Produkte gemäß den Spezifikationen von Roha Development BV geliefert werden – diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Qualität und Funktionsweise der Produkte haben.

3.5. Von Roha Development BV angenommene Bestellungen können vom Käufer nicht storniert werden, es sei denn, Roha Development BV erteilt eine schriftliche Genehmigung
In diesem Fall muss der Käufer Roha Development BV vollständig von allen Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben entschädigen, die Roha Development BV infolge dieser Stornierung entstehen.

  1. PREIS DER PRODUKTE

4.1. Der Preis für die Produkte ist der von Roha Development BV angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben wurde (oder der angegebene Preis nicht mehr angegeben ist).
gültig ist), der Preis, der in der von Roha Development BV veröffentlichten Preisliste in der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Fassung angegeben ist. Alle angegebenen Preise sind nur 30 Tage lang gültig, sofern im Angebot oder in der vorherigen Annahme durch den Käufer nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist können diese Preise von Roha Development BV ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden.

4.2. Roha Development BV behält sich das Recht vor, den Preis durch Benachrichtigung des Käufers vor der Lieferung der Produkte zu ändern.
erhöhen sich, wenn Roha Development BV aufgrund von vom Käufer geforderten Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Produkte, aufgrund von Verzögerungen aufgrund von Anweisungen des Käufers oder aufgrund der Der Käufer stellt Roha Development BV nicht genügend Daten oder Anweisungen zur Verfügung.

4.3. Der Preis für die Produkte beinhaltet nur die Standardverpackungs- und Transportkosten, sofern Roha Development BV nicht schriftlich etwas anderes angibt.

4.4. Der Preis versteht sich zuzüglich Installationskosten, Betriebskosten, Ein- und Ausfuhrzöllen, Stempelsteuer, Abfertigungskosten, Mehrwertsteuer und/oder anderen gesetzlichen Abgaben, die dem Käufer bei Fälligkeit gesondert in Rechnung gestellt werden.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Vorbehaltlich etwaiger schriftlich zwischen dem Käufer und Roha Development BV vereinbarter Sonderbedingungen ist Roha Development BV dazu berechtigt
der Produkte bei oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Lieferung der Produkte an den Käufer, es sei denn, die Produkte werden vom Käufer abgeholt oder der Käufer hat die Produkte zu Unrecht nicht entgegengenommen; in diesem Fall hat Roha Development BV jederzeit Anspruch auf den Preis kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden, nachdem Roha Development BV den Käufer darüber informiert hat, dass die Produkte zum Empfang bereit sind, oder nachdem Roha Development BV die Produkte zur Lieferung angeboten hat.

5.2. Der Käufer muss den Preis für die Produkte (abzüglich etwaiger Rabatte, auf die der Käufer Anspruch hat, aber ohne sonstige Rabatte) zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte zahlen, auch wenn keine Lieferung erfolgt ist und das Eigentum an den Produkten nicht beim Käufer liegt. übertragen wurde oder der Käufer sich auf Mängel beruft. Zahlungsbedingungen sind strenge Fristen für die Anwendung der Vereinbarung. Ein Zahlungsnachweis wird nur auf Anfrage vorgelegt. Eine Aufrechnung ist nicht zulässig.

5.3. Wenn der Käufer den fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag bezahlt hat, kann Roha Development BV unbeschadet seiner sonstigen Rechte und
behebt das Recht auf:

– 5.3.1. den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen;

– 5.3.2. vom Käufer geleistete Zahlungen als Zahlungen in Bezug auf ein oder mehrere Produkte (oder ein oder mehrere Produkte, die) zu betrachten
im Rahmen einer anderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und Roha Development BV geliefert wurden), nach dem Ermessen von Roha Development BV (unabhängig von der vom Käufer angegebenen Zahlungsbeschreibung); sowie

– 5.3.3. dem Käufer Zinsen auf den unbezahlten Betrag (sowohl vor als auch nach einer gerichtlichen Entscheidung) in Rechnung zu stellen
Euribor-Satz plus 4 Prozent pro Jahr bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags (für die Zinsberechnung zählt jeder angefangene Monat als ganzer Monat).

  1. LIEFERUNG

6.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt durch Roha Development BV an Werktagen an einem zwischen Roha Development BV und dem Käufer zu vereinbarenden Ort.
Lieferung. Die Transportart wird von Roha Development BV bestimmt. Roha Development BV ist nicht verpflichtet, ein anderes Transportmittel zu wählen, wenn Hindernisse oder Probleme mit dem von ihr gewählten Transportmittel auftreten. Roha Development BV übernimmt keinerlei Haftung im Falle einer Annullierung des Transportmittels.

6.2. Die für die Lieferung der Produkte angegebenen Termine sind lediglich Richttermine. Roha Development BV haftet nicht für eine verspätete Lieferung der Produkte, unabhängig vom Grund. Lieferzeiten gelten nicht als Fristen. Die Produkte können von Roha Development BV auch vor dem angegebenen Datum oder Zieldatum geliefert werden. Hierüber wird der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist vorab informiert.

6.3. Werden die Produkte in Teilen geliefert, gilt jede Lieferung als separater Vertrag und der Käufer hat keinen Anspruch darauf
Den Vertrag als Ganzes zu kündigen, wenn Roha Development BV mit einer oder mehreren Teillieferungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen in Verzug ist oder wenn der Käufer einen Anspruch auf eine oder mehrere Teillieferungen hat.

6.4. Wenn die Produkte nicht beim Käufer eingegangen sind oder wenn der Käufer Roha Development BV nicht rechtzeitig ausreichende Lieferanweisungen gegeben hat
(es sei denn, dies ist das Ergebnis von Umständen, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle des Käufers liegen oder Roha Development BV zuzurechnen sind), unbeschadet aller anderen ihr zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe, Roha Development BV hat das Recht:

– 6.4.1. die Produkte zu lagern, bis sie tatsächlich geliefert werden können, sowie dem Käufer die angemessenen Kosten für die Lagerung zu zahlen (einschließlich
Versicherung) zu berechnen; dann ja

– 6.4.2. die Produkte zum zu diesem Zeitpunkt höchstmöglichen Preis zu verkaufen und, wenn dieser Preis den im Vertrag vereinbarten Preis übersteigt, den Mehrbetrag (nach Abzug aller Lager- und Verkaufskosten) oder einen etwaigen Fehlbetrag im Vergleich dazu an den Käufer zu zahlen Vertragspreis, der dem Käufer in Rechnung gestellt wird.

  1. RISIKO UND (VERLÄNGERTES) EIGENTUM (RESERVIERUNG)

7.1. Das Risiko der Produkte geht auf den Käufer über:

– 7.1.1. für den Fall, dass die Lieferung der Produkte am Standort von Roha Development BV erfolgt: zu dem Zeitpunkt, zu dem Roha Development BV den Käufer über die Lieferung der Produkte informiert
zum Empfang bereit sein; dann ja

– 7.1.2. für den Fall, dass die Lieferung der Produkte nicht am Standort von Roha Development BV erfolgt: zum Zeitpunkt der Lieferung oder für den Fall, dass der Käufer
die Produkte fälschlicherweise nicht erhalten hat, zu dem Zeitpunkt, zu dem Roha Development BV die Produkte zur Lieferung angeboten hat.

7.2. Die dem Käufer jetzt und in Zukunft gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Roha Development BV, bis der Käufer alle Forderungen beglichen hat, die Roha Development BV gegenüber dem Käufer hat.
aus welchem ​​Grund auch immer.

7.3. Bis das Eigentum an den Produkten auf den Käufer übergegangen ist, behält der Käufer die Produkte für und im Namen von Roha Development BV und muss dies auch tun
die Produkte, die eindeutig als Eigentum von Roha Development BV gekennzeichnet sind, getrennt vom Eigentum des Käufers und Dritter aufzubewahren und sie in geeigneter Weise zu lagern, zu schützen und zu versichern. Bis dahin hat der Käufer das Recht, die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterzuverkaufen oder zu nutzen, muss jedoch gegenüber Roha Development BV für den materiellen oder immateriellen Erlös aus dem Verkauf oder der Veräußerung der Produkte rechenschaftspflichtig sein. einschließlich Versicherungszahlungen, und der Käufer hat alle diese Erlöse getrennt vom Eigentum und Vermögen des Käufers und Dritter aufzubewahren und sie im Falle wesentlicher Erlöse angemessen aufzubewahren, zu schützen und zu versichern.

7.4. Roha Development BV ist berechtigt, die Lieferung der Produkte zu verlangen, bis die Produkte Eigentum des Käufers geworden sind
Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht unverzüglich nach, ist er verpflichtet, den Standort des Käufers oder Dritter zu betreten, an dem die Produkte gelagert sind, und sie zurückzunehmen.

7.5. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte als Sicherheit zu verpfänden oder anderweitig zu belasten
zur Erfüllung seiner Verpflichtungen. Wenn der Käufer dies tut, sind alle Beträge, die der Käufer Roha Development BV schuldet, sofort fällig und zahlbar (unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsbehelfe, die Roha Development BV zustehen).

  1. GARANTIEN UND HAFTUNG

8.1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen garantiert Roha Development BV, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung den Spezifikationen entsprechen.
Roha Development BV garantiert, dass die Produkte für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Lieferung frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, es sei denn, der Hersteller eines Produkts bzw. mehrerer Produkte hat eine andere Garantie erteilt. In diesem Fall hat diese (Werks-)Garantie Vorrang vor der in diesem Artikel erwähnten Garantie von Roha Development BV.

8.2. Roha Development BV gewährt die oben genannte Garantie unter folgenden Bedingungen:

– 8.2.1. Roha Development BV haftet nicht für Mängel an den Produkten, die auf einer von ihr bereitgestellten Zeichnung, Konstruktion oder anderen Spezifikation beruhen
Kupfer wurde geliefert;

– 8.2.2. Roha Development BV haftet nicht für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Produkte nicht den Anweisungen entsprechen
Roha Development BV oder an einem ungeeigneten oder feuchten Ort gelagert wurden, noch für Mängel, die auf normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen von Roha Development BV oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind von Öl und Benzin oder Änderungen oder Reparaturen an den Produkten ohne Genehmigung von Roha Development BV;

– 8.2.3. Roha Development BV kann im Rahmen dieser Garantie (oder einer anderen Garantie oder Bestimmung) nicht haftbar gemacht werden, wenn der Preis
für die Produkte bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt wurde.

8.3. Alle stillschweigenden Garantien und sonstigen stillschweigenden Bestimmungen unterliegen den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
die sich aus geschriebenem oder ungeschriebenem Recht ergeben, werden, soweit gesetzlich zulässig, weitestgehend ausgeschlossen. Der Käufer wird ausdrücklich auf die Bestimmungen dieses Artikels 8.3 hingewiesen.

8.4. Sofern nicht anders schriftlich angegeben, gelten Beschwerden über mangelhafte Qualität oder Zustand der Produkte oder über deren Versagen
die Spezifikationen innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Lieferung durch den Käufer an Roha Development BV erfüllen (unabhängig davon, ob die Lieferung vom Käufer abgelehnt wurde oder nicht), oder innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Lieferung an den Kunden des Käufers, falls dies der Fall ist Der Mangel oder die Nichtkonformität ist bei einer angemessenen Untersuchung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, nicht erkennbar geworden. Wenn die Lieferung nicht verweigert wird und der Käufer sich nicht entsprechend bei Roha Development BV beschwert hat, darf der Käufer die Produkte nicht verweigern, Roha Development BV haftet nicht für solche Mängel oder Nichtkonformität und der Käufer muss den Preis bezahlen, als ob die Produkte vorhanden wären in Übereinstimmung mit der gelieferten Vereinbarung. Reklamationen bezüglich gelieferter, gebrauchter Produkte werden nicht bearbeitet und Roha Development BV ist in keiner Weise für diese Produkte verantwortlich, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

8.5. Unter Androhung des Rechtsverlusts muss der Käufer ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 8.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Reklamationen über gelieferte Waren einreichen
Anzahl, Größe, Gewicht, Verpackung und/oder Beschädigung der Produkte müssen Roha Development BV innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Artikel 7.1.1 oder 7.1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich gemeldet werden .

8.6. Wenn Roha Development BV gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine berechtigte Beschwerde bezüglich der schlechten Qualität oder des Zustands der Produkte oder der Nichteinhaltung der Spezifikationen eingereicht wurde, kann Roha Development BV die Produkte (oder den entsprechenden Teil) ersetzen ) kostenlos oder erstatten dem Käufer den Preis der Produkte (oder einen anteiligen Teil davon) zurück, alles liegt im alleinigen Ermessen von Roha Development BV, ansonsten haftet Roha Development BV gegenüber dem Käufer jedoch nicht.

8.7. Außer im Falle von Verletzungen oder Todesfällen aufgrund von Fahrlässigkeit seitens Roha Development BV haftet Roha Development BV gegenüber dem Käufer nicht auf der Grundlage von Zusagen,
stillschweigende Garantien oder Bestimmungen, Verpflichtungen nach ungeschriebenem Recht oder die ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, haften für Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns usw.), Kosten, Ausgaben und andere indirekte Schadensersatzansprüche jeglicher Art (unabhängig davon, ob die Schäden sind das Ergebnis von Fahrlässigkeit seitens Roha Development BV, ihrer Mitarbeiter oder Vertreter oder aus einem anderen Grund) und ergeben sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte oder deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Käufer, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist und Bedingungen.

8.8. Im Falle der Nichteinhaltung oder verspäteten Einhaltung einer oder mehrerer Verpflichtungen von Roha Development BV im Zusammenhang mit den Produkten haftet Roha Development BV
Der Käufer haftet nicht und es wird nicht davon ausgegangen, dass Roha Development BV auf die Vertragserfüllung zurückzuführen ist, wenn die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf eine Naturkatastrophe, Unruhen, Streiks, Aussperrung, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen zurückzuführen ist. ein Unfall, Fehlfunktionen von Maschinen oder Geräten, Feuer, Überschwemmung, Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Arbeitskräften, der Materialbeschaffung oder der Organisation von Transporten oder sind das Ergebnis anderer Umstände, die nach vernünftigem Ermessen außerhalb der Kontrolle von Roha Development BV liegen.

8.9. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Roha Development BV niemals für indirekte Schäden, die dem Käufer entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Sonder- oder Folgeschäden oder für Schäden, die in irgendeiner Weise aus einer Unterlassung oder einem zurechenbaren Mangel bei der Einhaltung dieser Bedingungen oder der an den Käufer gelieferten Produkte resultieren. Die Gesamthaftung von Roha Development BV für einen Schadensersatzanspruch (sei es aufgrund einer Vereinbarung, einer unerlaubten Handlung oder anderweitig, zur Vermeidung von Missverständnissen, einschließlich der Haftung für die Produkte) ist jederzeit auf den Kaufpreis der Produkte beschränkt.

  1. Insolvenz des Käufers

9.1. Roha Development BV hat, unbeschadet aller anderen ihr zustehenden Rechte, das Recht, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen vorzunehmen.
den Käufer aus dem Vertrag auszusetzen, ohne dass ihm gegenüber eine Haftung daraus entsteht, sowie, wenn die Produkte geliefert, aber noch nicht bezahlt wurden, das Recht, in diesem Fall eine sofortige Zahlung zu verlangen, unabhängig von zuvor getroffenen, abweichenden Vereinbarungen oder Vereinbarungen Das:

– 9.1.1. der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft, dem Käufer ein Zahlungsaufschub gewährt wird, (als natürliche oder juristische Person) für zahlungsunfähig erklärt wird oder (als juristische Person) aufgelöst wird (außer zum Zweck einer Fusion oder Umstrukturierung) ; dann ja

– 9.1.2. Waren oder Vermögenswerte des Käufers werden vom Inhaber eines Sicherungsrechts gepfändet, oder in Bezug auf Waren oder
Vermögenswerte des Käufers wird ein Verwalter bestellt; dann ja

– 9.1.3. Der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht damit; dann ja

– 9.1.4. Roha Development BV geht vernünftigerweise davon aus, dass ein oben genanntes Ereignis in Bezug auf den Käufer und damit auch in Bezug auf den Käufer eintritt
kommuniziert.

  1. VERSICHERUNG

10.1. Der Käufer hat auf eigene Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung (einschließlich Schadens- und Unfallversicherung) abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Produkt- und Arbeitgeberhaftung sowie gegen Folgeschäden).

  1. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

11.1. Alle Mitteilungen zwischen den Parteien gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich an die registrierte Adresse oder erfolgen
Der Hauptsitz der anderen Partei oder eine andere Partei kann jederzeit von der anderen Partei an die in diesem Artikel angegebene Adresse gesendet werden.

11.2. Verzichtet Roha Development BV auf seine Rechte im Falle eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung seitens des Käufers,
Dies bedeutet nicht, dass Roha Development BV dadurch auf seine Rechte für den Fall verzichtet, dass die entsprechende Bestimmung oder eine andere Bestimmung später (erneut) verletzt wird.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden,
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Bestimmungen dieser Bestimmung bleibt davon unberührt.

11.4. Für die Vereinbarung gilt das Recht des Landes der Roha Development BV. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien müssen beigelegt werden
dem zuständigen Gericht am Sitz von Roha Development BV vorgelegt werden, es sei denn, der Käufer und Roha Development BV vereinbaren, dass die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden muss. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen

  1. Produkte importieren

12.1 Roha Development BV schließt die Haftung für Importprodukte aus, die sie dem Käufer liefert.

12.2 Im Namen des Käufers schließt Roha Development BV im eigenen Namen und auf eigene Kosten Abtretungsverträge mit Herstellern ab, die Eigenmarkenprodukte (eigenes Label) für den Käufer herstellen. Der Käufer stellt Etreme Tackle von jeglicher Haftung bezüglich des vom Hersteller hergestellten und gelieferten Produkts frei, da der Käufer dem Testmuster nach Erhalt des Testmusters zustimmt.

12.3 Nachdem der Käufer das Testmuster genehmigt hat und mit der Produktion beginnt, berechnet Roha Development BV dem Käufer die erste Anzahlung, die 30-50 % des vereinbarten Produktpreises beträgt.

12.4. Wenn der Käufer, aus welchem ​​Grund auch immer, den Vertrag mit Roha Development BV nicht mehr erfüllt, indem er den Vertrag zwischen Roha Development BV und dem Käufer storniert, auflöst oder auf andere Weise beendet, verfällt die Anzahlung ohne Aufrechnung oder Rabatt oder anderweitig an Roha Entwicklung BV.

12.5. Die zweite Rechnung betrifft den Restbetrag der Gesamtrechnung, nachdem die Produkte produziert wurden und vom Hersteller geliefert werden können.

12.6. Durch die Bezahlung der vollständigen Rechnung stellt der Käufer Roha Development BV von jeglicher Haftung bezüglich der hergestellten Produkte frei; Diese Freistellung umfasst auch Schäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritte, aus welchem ​​Grund auch immer, durch das Produkt erleiden, unabhängig davon, ob die Produkte vom Käufer in Verkehr gebracht wurden oder nicht.

12.7 Der Käufer haftet für den Transport der Produkte zum Lieferort. Für den Transport gelten die DAP-Incoterms. Der Käufer ist verpflichtet, Roha Development BV die Transportkosten vollständig zu erstatten, einschließlich etwaiger Versicherungsprämien, die Roha Development BV schuldet.

12.8. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bereits für Verträge mit Roha Development BV gelten, wird in den Bestimmungen dieses Artikels ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Parteien ausschließlich niederländisches Recht und das niederländische Gericht zuständig sind. Das Wiener Kaufrecht wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen und der Käufer kann sich nicht darauf berufen.